Zusammenfassung

Das geplante Einheitspatent würde einen länderübergreifenden Patentschutz für einen Großteil der EU-Mitgliedsstaaten ermöglichen, der als zusätzliche Option in das Verfahren vor dem Europäischen Patentamt eingebunden wird. Parallel zum Einheitspatent ist ein einheitliches Patentgericht vorgesehen, das über Validität und Verletzung sowohl von Einheitspatenten als auch von europäischen Bündelpatenten entscheidet und die Patentrechtsprechung auf europäischer Ebene vereinheitlicht. Angesichts des bevorstehenden Austritts Großbritanniens aus der EU werden die Zukunftschancen des Einheitspatents und des einheitlichen Patentgerichts diskutiert, insbesondere die Frage, wie Großbritannien als künftiges Nicht-EU-Mitglied dennoch am Einheitspatent teilnehmen kann.

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