Zusammenfassung

Nanotechnologie-Erfindungen sind nicht selten Grundlagenerfindungen, die ein ganz neues Gebiet eröffnen. Wer eine solche bahnbrechende Erfindung macht, hat Anspruch auf einen weiter reichenden Patentschutz als den, der Erfindern weniger bedeutender Neuerungen zusteht. Dieser große Schutzumfang bietet Nanotechnologie-Erfindern einen Ausgleich für das hohe Risiko, das sie bei der Entwicklung und der Vermarktung einer vollkommen neuen Technologie eingehen.

Jedoch wird gegen Nanotechnologie-Patentanmeldungen und Patente, die Grundlagenerfindungen betreffen, in amtlichen und gerichtlichen Verfahren häufig der Einwand erhoben, der beanspruchte Schutzbereich reiche zu weit. In dem Vortrag wird diskutiert, wie dieser Einwand im Lichte der Entscheidungspraxis einzuordnen ist und warum er in einem Großteil der Fälle unberechtigt ist.

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Autor

Huebner

Dr. Stefan Rolf Huebner

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S. R. Huebner beim Karlsruher Dialog Technik und Recht 2016, Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR), Forschungsgruppe Prof. Dr. Klaus-J. Melullis, Karlsruhe, November 2016

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