Zusammenfassung

Viele Nanotechnologie-Erfindungen betreffen an sich bekannte Stoffe oder Strukturen, die allein aufgrund der Wahl ihrer Dimensionen überraschende neue Eigenschaften aufweisen. Damit fallen sie in die Kategorie der sogenannten numerischen Auswahlerfindungen, wobei die Auswahl in Bezug auf eine Raumdimension oder eine davon abgeleitete Größe getroffen wird.

Während die meisten anderen Patentämter regelmäßig Patente für solche Erfindungen erteilen, versagt das Deutsche Patentamt (DPMA) numerischen Auswahlerfindungen beständig den Patentschutz. Es stützt sich dabei auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH), die sich jedoch nicht mit der speziellen Problematik der Nanotechnologie befassen.

Der Aufsatz hinterfragt diese Rechtsprechung in Hinblick auf Erfindungen aus der Nanotechnologie und plädiert dafür, die gegenwärtige Praxis zu überdenken, um Nanotechnologie-Erfindern einen angemessenen Patentschutz zu ermöglichen.

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Autor

Huebner

Dr. Stefan Rolf Huebner

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S. R. Huebner in Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), 109. Jahrgang, Oktober 2007, Seiten 839-840

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