Das neue Europäische Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht

Mit dem Europäischen Einheitspatent (Unitary Patent) wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, mit einem einzigen Patent Schutz in 18 europäischen Staaten zu erlangen. Das Einheitspatent ist in das jahrzehntealte System des „Europäischen Patents“, das bisher lediglich ein Bündel nationaler Patente war, integriert und wird wie dieses vom Europäischen Patentamt in München erteilt; dazu stellt der Anmelder am Ende des Erteilungsverfahrens einen Antrag auf einheitliche Wirkung in den 18 Staaten. Für Streitigkeiten ist ein neu geschaffenes Europäisches Patentgericht (Unified Patent Court) zuständig.

In vielen Fällen können Anmelder mit dem Einheitspatent Kosten sparen, müssen aber auch damit rechnen, leichter angegriffen zu werden und Spielraum bei der Durchsetzung des Patents gegen Verletzer zu verlieren. SR Huebner Anwälte haben den zwei Jahrzehnte langen Weg, der schließlich zum Einheitspatent in seiner jetzigen Form geführt hat, aktiv begleitet, unter anderem als Berater des Europäischen Patentamts. Diese tiefen Einblicke ermöglichen es uns, unsere Mandanten umfassend dabei zu beraten, zwischen dem Einheitspatent und dem klassischen Europäischen Patent abzuwägen und das Einheitspatent nutzbringend einzusetzen.