Patente und Marken im Ausland — Europa, USA, Japan, China und darüber hinaus
Die Geschichte von SR Huebner begann vor mehr als 20 Jahren mit drei Wissenschaftlern am damaligen Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht (dem Vorgänger des heutigen Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb), die sich niederließen, um Unternehmen und Forschungseinrichtungen beim Aufbau ihre internationalen Schutzrechtsportfolios praktisch zu unterstützen. Seit jeher steht bei SR Huebner die Vertretung vor der World Intellectual Property Organization und die Betreuung von Fällen in allen wichtigen außereuropäischen Ländern gleichberechtigt neben der Vertretung vor den deutschen und europäischen Patentämtern, Markenämtern und Gerichten.
Weit mehr als jedes zweite Patent- oder Markenverfahren, das wir betreuen, betrifft ein außereuropäisches Land. Darunter sind nicht nur große Industrienationen wie die USA, Japan, China, Südkorea, Kanada, Australien, Indien und Brasilien, sondern auch eine Vielzahl seltener genannter Länder auf allen Kontinenten. Bei unseren internationalen Fällen stützen wir uns sowohl auf unsere eigene Erfahrung als auch auf die Zusammenarbeit mit kompetenten Kollegen vor Ort.
Die Anforderungen an eine aussichtsreiche Patent- oder Markenanmeldung variieren zum Teil sehr stark zwischen den verschiedenen Jurisdiktionen. Deshalb entwerfen wir Anmeldungen von Beginn an so, dass sie nicht nur in Deutschland und Europa, sondern auch im außereuropäischen Ausland erfolgreich, zügig und kosteneffizient zur Erteilung oder Eintragung gebracht werden können. Wir helfen auch dabei, die Schutzrechte im Ausland gegen Angriffe zu verteidigen und gegen Verletzer durchzusetzen.